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Zuschüsse für energetische Maßnahmen

Wärmepumpe, Haus und Sparschwein

Als Zuschüsse für energetische Maßnahmen können dir BEG-Förderungen zahlreiche Verbesserungen der Energieeffizienz finanziell ermöglichen. Bevor du Einzelmaßnahmen und umfassende Planungen vorantreibst, solltest du dich hierzu aber zunächst umfassend und im Detail informieren. Mit dem notwendigen Vorwissen vermeidest du, dass vorschnelle Handlungen eine Förderung gefährden. Zugleich verdeutlichen die folgenden Informationen, warum du dafür professionelle Hilfe brauchst.

Variantenreiche BEG-Förderungen mit Zuschüssen für energetische Maßnahmen

Wenn du auf Zuschüsse für energetische Maßnahmen hoffst, kannst du davon mit variantenreichen BEG-Förderungen profitieren. Denn die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht bei zahlreichen Verbesserungsmaßnahmen rund um dein Wohngebäude zur Verfügung. Beispielsweise sind BEG-Förderungen oft  durch eine Dämmung am Dach, an Außenwänden oder im Kellerbereich möglich. Der Austausch der Türen und Fenster in einem Gebäude gilt ebenso in vielen Fällen als eine energetische Maßnahme, die zum Anspruch auf Zuschüsse führt. Zugleich ist der Einbau einer modernen Heizungsanlage häufig eine förderberechtigte Optimierungsmaßnahme.

Unverzichtbare Überprüfung der individuellen Förderberechtigung mit persönlichen Voraussetzungen

Alle BEG-Förderungen sind an individuelle Voraussetzungen gebunden, die du vor der Gewährung der Zuschüsse für energetische Maßnahmen erfüllen musst. Daher bleibt es stets unverzichtbar, die potenzielle Förderberechtigung im speziellen Einzelfall umfassend zu überprüfen. Du steigerst die Chancen auf die erfolgreiche Beantragung der BEG-Förderungen deutlich, indem du bei der Planung sehr frühzeitig echte Profis mit einer hohen Kompetenz einbindest. Experten kontrollieren hierfür bereits bei einer Baubegleitung vor Ort, wie energetische Maßnahmen sämtlichen Fördervoraussetzungen gerecht werden können.

Mit der professionellen Beratung zu Anforderungen für BEG-Förderungen in der frühen Planungsphase lassen sich viele typische Fehler noch rechtzeitig vermeiden. Die kleine Investition in erfahrene Dienstleister ist dementsprechend äußerst lohnenswert. Indem du ausschließlich Profis mit uneingeschränkter Kompetenz beauftragst, schöpfst du potenzielle Zuschüsse für energetische Maßnahmen im Idealfall vollständig aus.

BEG-Förderungen für verschiedene Einzelmaßnahmen an den Gebäudehüllen

Mit Bestandsgebäuden darfst du BEG-Förderungen für verschiedene Einzelmaßnahmen an den Gebäudehüllen beantragen. Dafür ist es bei einem Wohngebäude aber entscheidend, dass die Bauanzeige oder der Bauantrag während der Antragstellung schon zumindest fünf Jahre in der Vergangenheit liegt. Neben klassischen Wohngebäuden sind in der Regel auch Altenheime, Pflegeheime und Wohnheime sowie ähnliche Einrichtungen antragsberechtigt.

Als förderfähige Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG-Förderungen gilt unter anderem die Dämmung der Gebäudehüllen. Das betrifft neben Dachflächen, Geschossdecken und Außenwänden zugleich die Bodenflächen eines Gebäudes. Wenn du die Aufbereitung oder Erneuerung der Vorhangfassaden in Auftrag gibst, besteht damit genauso die Hoffnung auf Förderbeträge.

Neue Fenster, Außentore und Außentüren ermöglichen im Rahmen einer Einzelmaßnahme oft weitere BEG-Förderungen. Das gilt beispielsweise, wenn du diese Komponenten an einem Gebäude ersetzen oder erneuern lässt. 

Ein sommerlicher Wärmeschutz bietet dir als Einzelmaßnahme ebenfalls die Chance auf BEG-Förderungen. Das gilt beispielsweise, während du außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen ersetzen lässt oder erstmalig in Verbindung mit sogenannten Umfeldmaßnahmen wie z.B. Fenster Erneuerung oder Erneuerung der Fassade. Solche Maßnahmen sind häufig förderfähig, sobald sich dadurch die Tageslichtversorgung optimieren lässt.

Förderberechtigung durch Heizungstechnik für die Wärmeerzeugung

Heizungstechnik für die Wärmeerzeugung kann ebenfalls einen Anspruch auf BEG-Förderungen begründen. Das betrifft die Errichtung sowie den Umbau oder eine Erweiterung von einem Gebäudenetz. Vor einer Förderung ist es entscheidend, dass die Anlagen zur Wärmeerzeugung bei der Speisung des Netzes mit einem Anteil von zumindest 65 Prozent bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Technische Mindestanforderungen mit der entsprechenden Art der Wärmeerzeugungsanlagen sind hierzu sehr eindeutig geregelt. Darüber hinaus trägt unvermeidbare Abwärme dazu bei, den erforderlichen Anteil zu erreichen. Für den Anschluss an ein Gebäudenetz ist ebenso eine Maßnahmenförderung denkbar.

Bei den Anlagen für die Wärmeerzeugung darf es sich allerdings um keine Eigenbauanlagen oder Prototypen mit geringen Stückzahlen handeln, wenn du BEG-Förderungen erfolgreich beantragen willst. Darüber hinaus sind gebrauchte Wärmeerzeugungsanlagen in der Regel nicht förderberechtigt. Dasselbe gilt, falls du wesentliche Anlagenteile in einem Gebrauchtzustand erwirbst.

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BEG-Förderungen für die Heizungsoptimierung von Anlagen in Bestandsgebäuden

Sobald du eine Heizungsoptimierung für Anlagen in Bestandsgebäuden durchführen lässt, hast du damit auch die Chance auf BEG-Förderungen. Dann ist es unter anderem entscheidend, dass der Wärmeerzeuger der optimierten Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt ist. Falls die Wärme mit fossilen Brennstoffen erzeugt wird, gibt es zudem eine bei 20 Jahren liegende Altersgrenze. Darüber hinaus bleibt es für die Chance auf einen Zuschuss zu solchen energetischen Maßnahmen unverzichtbar, dass sich dadurch die Energieeffizienz des Systems tatsächlich entscheidend erhöht. Typische Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind ein Austausch der Heizungspumpe und ein hydraulischer Abgleich.

Solche Verbesserungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz berechtigen ebenso wie die Einstellung der Heizkurve zur Beantragung der BEG-Förderungen. Dasselbe gilt für Maßnahmen, mit denen du bei förderberechtigten Gebäudenetzen die Rücklauftemperatur absenken lässt. Darüber hinaus sind Förderanträge denkbar, wenn Fachbetriebe Heizungspumpen austauschen und Pumpenleistungen sowie Vorlauftemperaturen anpassen. Auch bei der Dämmung einer Rohrleitung oder dem Einbau von Niedertemperaturheizkörpern, Flächenheizungen und Wärmespeichern auf Grundstücken kannst du möglicherweise von Zuschüssen für energetische Maßnahmen profitieren. Weitere Fördermöglichkeiten stehen während der Heizungsoptimierung unter anderem im Zusammenhang mit der Steuertechnik, der Messtechnik und der Regelungstechnik.

Insofern Verbesserungsmaßnahmen im Verlauf einer Heizungsoptimierung die Staubemissionen deutlich verringern, sind bei einer Feuerungsanlage für feste Biomasse entsprechende BEG-Förderungen genauso denkbar. Die Reduzierung muss dafür zumindest 80 Prozent erreichen. Außerdem ist es für die Förderberechtigung zwingend erforderlich, dass eine Nennleistung von mindestens vier Kilowatt erreicht wird. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter der Feuerungsanlage in Höhe von zwei Jahren. Beispiele für förderberechtigte Maßnahmen zur Staubemissionen-Reduzierung sind der Einbau einer elektrostatischen Staubabscheidung, Systeme mit einer vollautomatischen Verbrennungsregelung und die katalytische Nachverbrennung. Vor und nach der Umsetzung derartiger Verbesserungsmaßnahmen besteht zugleich wegen einer Staubemissionenmessung jeweils eine potenzielle Förderberechtigung.

Fördermöglichkeit für Anlagentechnik ohne Berücksichtigung der Heizung

Von einer eventuellen Fördermöglichkeit für energetische Maßnahmen profitierst du auch mit Anlagentechnik, die kein Bestandteil der Heizung ist. Bei derartigen BEG-Förderungen bleibt es entscheidend, dass diese Technik in einem Gebäude einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leistet. Das gilt beispielsweise mit energieeffizienten raumlufttechnischen Anlagen.

Eine Förderung kommt im Rahmen von einem Einbau, der Optimierung oder dem Austausch einer derartigen Anlagentechnik mit Wärme- und Kälterückgewinnung in Frage. Falls du für die energetische Verbrauchs- und Betriebsoptimierung digitale Systeme, in Verbindung mit der Heizungsoptimierung einbauen lässt, darfst du ebenfalls auf Zuschüsse für diese Maßnahmen hoffen. Während Fachleute die Netzdienlichkeit einer technischen Anlage verbessern, solltest du eine eventuelle Förderberechtigung auch prüfen lassen.

Energieeffizienz-Experten und förderfähige Baubegleitung sowie Fachplanung

Für die Antragstellung auf zahlreiche BEG-Förderungen brauchst du unbedingt einen Energieeffizienz-Experten. Dieser anerkannte Spezialist muss dann bei den förderberechtigten Maßnahmen eingebunden sein. Darüber hinaus sind die professionelle Baubegleitung sowie die Fachplanung einerseits wichtig und andererseits oft sogar förderfähig. Das gilt bei BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik und Heizungstechnik genauso wie im Zusammenhang mit Heizungsoptimierungen. Entscheidend ist bei Zuschüssen für die Baubegleitung und die kompetente Fachplanung dann, dass die Maßnahmen im Hinblick auf den energetischen Aspekt die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Professionelle Hilfe und Beratung vor Ort rechtzeitig beauftragen

Um deine Aussichten auf BEG-Förderungen zu verbessern, solltest du direkt pro home kontaktieren. Denn mit einer professionellen Beratung und eventueller Unterstützung vor Ort stellst du sicher, dass du wichtige Fördervoraussetzungen erfüllst und problematische Fehler vermeidest. Zuvor kannst du online mit einem kurzen Fördercheck überprüfen, ob dein Vorhaben grundsätzlich die Chance auf Zuschüsse für energetische Maßnahmen bietet.

Fazit: Sorgfältige Planung und Prüfung als Erfolgsrezept für BEG-Förderungen

Während du in deinem Gebäude die Energieeffizienz verbessern willst und im Rahmen der Finanzierung auf BEG-Förderungen vertraust, bleibt eine sorgfältige Planung unverzichtbar. Obwohl variantenreiche Maßnahmen prinzipiell förderberechtigt sind, können die konkreten Fördervoraussetzungen sehr komplex sein. Mit echten Experten an deiner Seite prüfst du zuverlässig, ob Zuschüssen für energetische Maßnahmen nichts im Weg steht.